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TAF Services Objektbetreuung

Alles rund um das Thema Kosten

TAF Services Objektbetreuung

Kosten für unsere Dienstleistungen

Die Bewirtschaftung von Immobilien ist arbeitsintensiv.

  • Wer übernimmt diese Arbeiten?
  • Eigenes Personal oder externer Dienstleister?
  • Eine Frage der Wirtschaftlichkeit, die wissenschaftlich untersucht wurde.
Die Gründe...

...liegen auf der Hand

1994 ergab eine Kienbaum-Studie, dass Einsparmöglichkeiten bei der konsequenten Vergabe von klassischen Reinigungsleistungen im kommunalen Bereich bei 2 Milliarden Mark pro Jahr lagen. Die Universität Siegen nennt als Ergebnis einer Befragung im Jahre 1995 von 156 Städten und 82 Kreisen, dass die Fremdvergabe der Reinigung mit großem Abstand der erfolgreichste Privatisierungsbereich war.

Externe Fachfirmen arbeiten effizienter, da Mitarbeiter, Arbeitsmethoden und technische Ausstattung auf die Bewirtschaftung von Gebäuden spezialisiert sind.

Fremde Dienstleister verfügen über eine Vielzahl von Mitarbeitern, die je nach Bedarf eingesetzt werden können. Engpässe durch Krankheit oder Urlaub gibt es nicht. Bei der Auftragsvergabe sind Sie nicht durch Arbeitsverträge, Arbeitszeitmodelle, Vorlieben der Mitarbeiter und sonstige Vorgaben beschränkt.

Beim Einsatz von eigenen Mitarbeitern ist die exakte Zuordnung der Kosten für die Gebäudebewirtschaftung schwierig. Bei externen Dienstleistern haben die Sie die volle Kostenkontrolle und Planungssicherheit.

Eigene Mitarbeiter verursachen auch leistungsunabhängige Kosten durch Krankheit, Fortbildung, Urlaub oder zum Beispiel Mutterschutzzeiten. Bei Fremdvergabe bezahlen Sie nur erbrachte Leistungen.

Werkzeuge und Spezialmaschinen sind für eine effektive Instandhaltung erforderlich. Bei Gebäudedienstleistern ist die Auslastung ausreichend, so dass sich die Anschaffung amortisiert. Dies ist bei ausschließlich eigener Nutzung selten der Fall.

Privathaushalte können das Finanzamt an bestimmten privaten Rechnungen beteiligen. Die Regelung, wonach der Fiskus jährlich bis zu 600 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen zuschießt, wurde jetzt erweitert: Künftig gibt es zusätzlich Geld für Handwerkerrechnungen sowie für Betreuungskosten pflegebedürftiger Personen.

Dauerhaft sparen

Steuervorteil

Privathaushalte können das Finanzamt an bestimmten privaten Rechnungen beteiligen. Die Regelung, wonach der Fiskus jährlich bis zu 600 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen zuschießt, wurde jetzt erweitert: Künftig gibt es zusätzlich Geld für Handwerkerrechnungen sowie für Betreuungskosten pflegebedürftiger Personen.

Zu beachten ist, dass generell solche Dienstleistungen nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bei denen der Erwerb von Waren im Vordergrund steht. Das gilt auch für Arbeiten, mit denen etwas neu geschaffen wird, wie die Anlage eines Gartens.

Begünstigt werden beispielsweise:

  1. Rasen mähen
  2. Fenster putzen
  3. Teppich reinigen
  4. Wohnungsreinigung
  5. Heizkörper Lackieren
  6. Fenster & Türen Lackieren
  7. Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten) im eigenen Haus.

Die Art und Weise der Förderung ist für alle drei Zuschussarten gleich: Dem Finanzamt müssen die Rechnungen vorgelegt werden. Die Erstattungen gibt es allerdings nur für die Arbeitsleistung, nicht für verwendetes Material. Für jede der drei Förderarten erstattet der Fiskus jeweils 20 Prozent von bis zu 3.000 Euro, jeweils also bis zu 600 für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerarbeiten und Pflegedienstleistungen. Insgesamt kann man also maximal 1.800 Euro vom Staat erhalten. Der Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Förderung in Anspruch nehmen.

Zwei wichtige Dinge sind zu beachten, um Geld vom Fiskus zu bekommen:

  1. Die Rechnung muss belegt sein: Durch die Rechnung selbst und durch den Bankbeleg (Kontoauszug). Ein einfacher Vermerk: „bar bezahlt“ reicht nicht!
  2.  Arbeitsleistung und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Denn nur die Arbeitskosten können geltend gemacht werden.

Rechnungen für einfache Arbeiten, die Verbraucher üblicherweise auch selbst erledigen können und die normalerweise in regelmäßigen Abständen anfallen, sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.

Hierzu zählen beispielsweise Fenster und Wohnung putzen, Heizkörper, Fenster und Türen lackieren, Gartenpflege, das Beseitigen kleinerer Schäden oder auch die Pflege von Angehörigen. Im Vordergrund muss nicht die Lieferung von Waren sondern vielmehr die Dienstleistung stehen. Entsteht durch die Arbeiten etwas neues, so ist dies nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.

Jetzt neu: Weitere Steuersparmöglichkeiten gibt es rückwirkend ab 1. Januar 2006 für Handwerkerrechnungen, die nicht haushaltsnahe Dienstleistungen sind: Der Zuschuss vom Fiskus beträgt ebenfalls bis zu 600 Euro jährlich. Absetzbar sind auch größere Reparaturen oder beispielsweise das Fliesenlegen im Bad.

Auch für Dienstleistungen zur Betreuung pflegebedürftiger Personen im Haushalt schießt das Finanzamt jetzt bis zu 600 Euro zusätzlich zu. Privathaushalte mit einem Pflegebedürftigen bekommen damit insgesamt bis zu 1.800 Euro jährlich vom Staat erstattet, sofern für alle drei Förderarten jeweils mindestens 3.000 Euro an Arbeitskosten ausgegeben werden.

Für die Angehörigen-Pflege gibt es somit sowohl über haushaltsnahe Dienstleistungen als auch über die Extra-Förderung für die Pflege Geld.

Beispiel: Eine Familie mit Betreuungskosten in Höhe von 6.000 Euro bekommt 1.200 Euro erstattet: 600 Euro über die haushaltsnahen Dienstleistungen, weitere 600 Euro über die Pflegeförderung. Natürlich ist das auch anders kombinierbar.

Werden beispielsweise 1.500 Euro für die Gartenpflege, und weitere 4.500 Euro für die Angehörigen Pflege ausgegeben, so zahlt der Staat jeweils 300 Euro für Garten- und Angehörigenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung sowie weitere 600 Euro für die Pflege.
Gibt die Familie dann noch weitere 3.000 Euro für größere Reparaturen aus, so gibt’s auch hier 600 Euro vom Finanzamt. Insgesamt können Haushalte also bis zu 1.800 Euro vom Staat ersetzt bekommen.

Bei Mängeln und Schäden haftet unsere Gesellschaft:

  • 2.000.000,00 EUR Personenschäden
  • 1.000.000,00 EUR Sachschäden
  • 1.000.000,00 EUR Vermögensschäden

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